Hier erhalten Sie Infos zu Zahlungsreklamationen und Versicherungsdeckung bei Reisen oder Veranstaltungen, die wegen Corona ausfallen.
Zahlungsreklamationen wegen Corona
Informationen zu Zahlungen und Versicherungsdeckung bei ausgefallenen oder abgesagten Reisen und Veranstaltungen
Aktuell werden aufgrund der behördlichen Restriktionen wegen Corona viele Veranstaltungen und Reisen abgesagt, der Kreuzfahrt- und Flugbetrieb ist größtenteils eingestellt. Hier erhalten Sie Informationen zu den Reklamationsmöglichkeiten, wenn auch Sie von diesen Ausfällen betroffen sind.
Nicht erbrachte Leistung
Leistung wurde vom Händler nicht erbracht
Für eine vom Händler nicht erbrachte Leistung nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit dem Händler bezüglich einer Rückerstattung auf. Erst wenn dieser Versuch fehlschlägt, können wir eine Rückbelastung Ihrer Mastercard® oder Visa Karte versuchen.
Aufgrund von Insolvenz gestrichene Flüge
Für Flugreisen gilt: Wurde eine Leistung wegen Insolvenz nicht erbracht, ist eine Absage seitens der Fluggesellschaft oder eine öffentliche Mitteilung über die Einstellung des Flugbetriebs eine Voraussetzung für die Bearbeitung der Reklamation. Derzeit betrifft dies die Fluggesellschaft Flybe. Hat die Fluggesellschaft Flüge aufgrund von Streckenaufgabe oder Kapazitätsrückgang gestrichen, erstattet sie im Regelfall die Kosten.
Absage einer Reise oder einer Veranstaltung durch den Händler
Wird ein Konzert, ein Flug oder eine Kreuzfahrt o. ä. abgesagt oder auf einen anderen Termin verschoben, ist der Händler Ansprechpartner für die Regulierung. Schlägt dieser Klärungsversuch fehl, ist ein Reklamationsversuch über Ihre Volksbank Chemnitz eG wegen nicht erbrachter Leistung möglich.
Nicht wahrgenommene Leistung
Sie können die Leistung nicht wahrnehmen
Stellt der Händler eine von Ihnen gebuchte oder gekaufte Leistung weiter bereit, aber Sie können, dürfen oder möchten sie nicht wahrnehmen, zum Beispiel wegen behördlicher Ein- oder Ausreiseverbote, Furcht vor einer Ansteckung oder Quarantänemaßnahmen, ist eine Zahlungsreklamation nicht möglich. In Fällen höherer Gewalt oder staatlichen Eingreifens gibt es keinen Erstattungsanspruch.
Erstattung von zusätzlich zur Reise oder Veranstaltung gebuchten Leistungen
Wenn Sie beispielsweise zu einem abgesagten Flug eigenständig weitere Leistungen wie Hotel, Mietwagen, Veranstaltungstickets o. ä. gebucht und bezahlt haben, ist die Nichterbringung der Flugleistung kein Reklamationsgrund für eine Erstattung der anderen, separat gebuchten Leistungen, sofern diese Leistungen weiter erbracht werden.
Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen zum Teil gelockert
Einige Anbieter und Hotelketten haben ihre Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen gelockert. Teils werden auch für bestimmte Zeiträume eigentlich nicht stornierbare Raten erstattet. Deshalb empfiehlt sich immer zuerst eine Kontaktaufnahme mit dem Reiseanbieter.
Reisebuchungen über VR-MeineReise
Wenn Sie Ihren Urlaub über den Buchungsservice von vr-meinereise.de gebucht haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Reiseanbieter VR-MeineReise auf. Beachten Sie bitte die auf der Website angegebenen, wegen des Einbruchs am Reisemarkt reduzierten Öffnungszeiten. Zum Zeitpunkt dieser Information sind die Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr.
Deckung der Leistung durch Versicherung
Reiserücktrittversicherung als Leistung der Karte
Die Reiseabbruch-/Reiserücktrittversicherung der GoldCard, VISA PLATINUM Karte, PremiumCard oder ReiseCard deckt nur Rücktrittsgründe ab, die in einer der versicherten Personen begründet sind. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen der R+V bzw. AXA zu Ihrer Kreditkarte. Sollte also eine versicherte Person wie der Karteninhaber (oder Ehegatte, eingetragene Lebenspartner etc.) an COVID 19 erkranken und die Reise deshalb nicht antreten können, ist dies im Rahmen der Versicherungsbedingungen abgedeckt.
Ein Reisestorno nur aus reiner Sorge aufgrund eines Ausbruchs, einer Epidemie oder gar Pandemie ist als versicherter Rücktrittsgrund in den Versicherungsbedingungen zur Reiserücktrittskosten- oder Reiseabbruchversicherung nicht enthalten. Neu gebuchte Reisen in Gegenden, für die eine Reisewarnung besteht, sind nicht abgedeckt. Für die Prüfung von Ansprüchen wenden Sie sich bitte an die in den Versicherungsbedingungen der Karte genannten Stellen bei den Versicherern.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihre Bank oder Ihren Versicherer nicht ersetzen.