EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung
Mit der EU-Verordnung Nr. 2024/886 zu Echtzeitüberweisungen treten per Oktober 2025 weitere Änderungen im Überweisungsverkehr in Kraft.
Diese Änderungen führen dazu, dass wir unsere betroffenen Sonderbedingungen aktualisieren und neu mit Ihnen vereinbaren müssen. Sie werden hierüber in den kommenden Wochen schriftlich informiert. Wir bitten um Ihre Zustimmung bis spätestens 04.10.2025.
Wir möchten Sie daher schon jetzt darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten die Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon zu kündigen, wenn wir Ihre Zustimmung nicht erhalten.
Die ersten Änderungen - Verkürzung der Ausführungsfrist und Entgeltgleichheit - sind bereits per 09.01.2025 wirksam geworden. Genauere Informationen hierzu finden Sie unten.