Bei Änderungen von Vertragsbedingungen und Preisen sahen unsere Geschäftsbedingungen bislang vor, dass Ihre Zustimmung als erteilt galt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen haben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Daher sind nach diesen Änderungsmechanismen vorgenommene Text- und Preisänderungen ebenfalls unwirksam. Jetzt ist es wichtig, Klarheit über die neuen Vertragsbedingungen zu erhalten.
Deshalb müssen wir – Sie als Kundin oder Kunde und wir als Bank – die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu vereinbaren und Ihre Zustimmung einholen. Dies betrifft
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- die Sonderbedingungen sowie
- das Preis- und Leistungsverzeichnis.