BGH-Urteil zu den AGB - Wir benötigen Ihre Zustimmung!

Bei Änderungen von Vertragsbedingungen und Preisen sahen unsere Geschäftsbedingungen bislang vor, dass Ihre Zustimmung als erteilt galt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen haben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Daher sind nach diesen Änderungsmechanismen vorgenommene Text- und Preisänderungen ebenfalls unwirksam. Jetzt ist es wichtig, Klarheit über die neuen Vertragsbedingungen zu erhalten.

Deshalb müssen wir – Sie als Kundin oder Kunde und wir als Bank – die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu vereinbaren und Ihre Zustimmung einholen. Dies betrifft

  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • die Sonderbedingungen sowie
  • das Preis- und Leistungsverzeichnis.

Was ist zu tun?

Die neuen Vertragsbedingungen und eine Übersicht aller Änderungen haben Sie per Post oder in Ihr elektronisches Postfach eingestellt bekommen.

Bitte erteilen Sie Ihre Zustimmung für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sonderbedingungen sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis.

Sollten Sie in den letzten Tagen bereits Ihre Zustimmung erteilt haben, besteht für Sie kein weiterer Handlungsbedarf.

Nutzen Sie dafür den Weg Ihrer Wahl.

 

  • Stimmen Sie mit der nächsten Anmeldung im Online-Banking* zu oder
  • nutzen Sie die Zustimmungsmöglichkeiten an unseren SB-Geräten oder
  • unterzeichnen Sie den im Anhang des Anschreibens beigefügten Vordruck und geben diesen in Ihrer Filiale vor Ort ab.

 

Ihre Zustimmung ist die Voraussetzung, um unsere gemeinsame Geschäftsbeziehung fortführen zu können.

Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung und Ihr Vertrauen.

Der Online-Zustimmungsprozess ist innerhalb der VR Banking Classic App aktuell technisch nicht möglich.