Warum in Burgstädt die Generalversammlung und in Chemnitz die Vertreterversammlung entscheidet
Die unterschiedlichen Gremien hängen unmittelbar mit der Größe der beiden Institute und ihrer Mitgliederbasis zusammen.
Die Vereinigte Raiffeisenbank Burgstädt eG hat 1.365 Mitglieder. In dieser Größenordnung ist es gut möglich, die Mitglieder direkt in einer Generalversammlung zusammenkommen zu lassen und dort über wichtige Beschlüsse abstimmen zu lassen.
Bei der Volksbank Chemnitz eG ist die Situation eine andere: Mit rund 28.000 Mitgliedern wäre eine direkte Generalversammlung aller Mitglieder organisatorisch kaum praktikabel. Deshalb erfolgt die genossenschaftliche Mitbestimmung hier über eine Vertreterversammlung. Dabei wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte Vertreterinnen und Vertreter, die die Interessen der gesamten Mitgliedschaft wahrnehmen und über zentrale Themen – wie in diesem Fall die Fusion – abstimmen.
Beide Wege stehen für das gleiche genossenschaftliche Prinzip: wichtige Entscheidungen werden nicht einseitig getroffen, sondern demokratisch legitimiert.