Neue gesetzliche Regelungen für Bareinzahlungen über 10.000 Euro

Ab dem 8. August 2021 greifen die Änderungen des § 10 in Verbindung mit § 15 des Geldwäschegesetzes. Diese verlangen bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Beleges als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.

Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro sind wir als Bank daher verplichtet,  von Ihnen einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes einzuholen.

Geeignete Belege sind unter anderem (Auflistung nicht abschließend):

  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf)
  • Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte
  • letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro ab 08.08.2021 nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Belegs entgegennehmen können.

Bei Einzahlungen an Einzahlautomaten über 10.000 Euro bitten wir Sie, das Formular für „Bareinzahlungen über 10.000 Euro“ hier herunterzuladen, auszufüllen und gemeinsam mit dem Nachweis der Einzahlung in einer unserer Filialen abzugeben.


Vielen Dank für Ihr Verständnis.