Informationen zum BGH-Urteil vom 27.04.2021

Worum geht es im BGH-Urteil konkret?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 die Klauseln Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt.

Wir werden uns daher bei der Durchführung von Verträgen nicht auf diese Bestimmungen berufen.

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