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Das Aus für den Solidaritätszuschlag
Ursprünglich befristet auf ein Jahr, zahlen die Steuerzahler in Deutschland nun bereits seit fast drei Jahrzehnten den Solidaritätszuschlag, auch Soli genannt. Er beträgt 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Ab dem 1. Januar 2021 wird der Solidaritätszuschlag nun endgültig für die meisten Steuerzahler wegfallen.
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Was ändert sich zum 01.01.2021?

- Fast 90 Prozent der Steuerzahler müssen künftig keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen.
- Für 6,5 Prozent fällt ein Teil der Steuer weg. Eine Milderungszone soll dafür sorgen, dass bei einer minimalen Überschreitung der Freigrenze nicht gleich der gesamte Solidaritätszuschlag anfällt.
- Top-Verdiener zahlen den Solidaritätszuschlag weiterhin.
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Die Freigrenze wird deutlich angehoben, sodass künftig nur noch etwa fünf Prozent der bisherigen Zahler den Solidaritätszuschlag entrichten müssen. So muss beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von 151.000 Euro keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Zwischen einem Jahresbruttoeinkommen von circa 151.000 bis 221.000 Euro ist künftig nur noch ein verminderter Solidaritätszuschlag fällig. Alleinstehende mit einem Jahresbruttoeinkommen unter rund 73.000 Euro müssen keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen und auch Arbeitnehmer mit einem Einkommen von bis zu 109.000 Euro sind teilweise vom Solidaritätszuschlag befreit.
Auf Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden müssen Anleger jedoch weiterhin den Soli zahlen.

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Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen und kurze Hinweise sowie lediglich einen groben Überblick über die zu erwartenden gesetzlichen Regelungen 2021. Er erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Rechtsanwalt, Ihren Steuerberater oder durch das jeweilig zuständige Amt nicht ersetzen.