Entgeltaufstellung zu Zahlungskonten anfordern

Sie benötigen eine Entgeltaufstellung zu Ihrem Zahlungskonto? Wir helfen Ihnen gerne!

Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz

Ihre Entgeltaufstellung gem. §§ 10 bis 13 Zahlungskontengesetz (ZKG) kann von Ihnen bei Bedarf bei uns angefordert werden. Es handelt sich um eine Information über sämtliche anfallende Entgelte für Dienste, die mit Ihrem Zahlungskonto verbunden sind, sowie ggf. über den Sollzinssatz bei Überziehungen und den Zinssatz für Einlagen.

Entgeltaufstellung

Bitte überprüfen Sie die markierten Eingabefelder.

Hinweis

Die Entgeltaufstellung kann nur für Girokonten angefordert werden.

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Hinweis

Sie erhalten Ihre Entgeltaufstellung in den nächsten Tagen auf gewohntem Weg. Entweder Sie erhalten Post von uns oder Sie können die Entgeltaufstellung ganz bequem in Ihrem elektronischen Postfach abrufen.