Sie benötigen eine Entgeltaufstellung zu Ihrem Zahlungskonto? Wir helfen Ihnen gerne!
Entgeltaufstellung zu Zahlungskonten anfordern
Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz
Ihre Entgeltaufstellung gem. §§ 10 bis 13 Zahlungskontengesetz (ZKG) kann von Ihnen bei Bedarf bei uns angefordert werden. Es handelt sich um eine Information über sämtliche anfallende Entgelte für Dienste, die mit Ihrem Zahlungskonto verbunden sind, sowie ggf. über den Sollzinssatz bei Überziehungen und den Zinssatz für Einlagen.