- Prämienchancen nutzen
- Wohn-Riester
- Förderung durch KfW
Förderung für Ihre Immobilienfinanzierung
Nutzen Sie finanzielle Unterstützung für Ihr Vorhaben
Binden Sie verschiedene Fördermöglichkeiten in Ihre Immobilienfinanzierung ein und kommen Sie dadurch schneller in die eigenen vier Wände.
Sparen und Prämien erhalten
Sie möchten für Ihre Zukunft, zum Beispiel für eine eigene Immobilie sparen? Der Staat belohnt Sie dabei: Kombinieren Sie Ihre Prämienchancen und kassieren Sie bis zu 4 Mal staatliche Prämie.
Staatliche Prämien lohnen sich insbesondere für Familien mit Kindern. Für Singles und Besserverdienende sind die zusätzlich möglichen Steuervorteile interessant.
Bis zu vier Prämien "absahnen"
Prämienchance |
alleinstehender Arbeitnehmer |
2 Arbeit-nehmer, verheiratet, 2 Kinder | Dafür müssen Sie insgesamt einzahlen |
---|---|---|---|
WohnungsbauPrämie 1) für Bausparen |
45 Euro 2) |
90 Euro 2) |
512 Euro (alleinstehend) bzw. 1.024 Euro (verheiratet) eigene Sparbeiträge |
ArbeitnehmerSparzulage für Bausparen 1) |
43 Euro 2) |
86 Euro 2) |
pro Arbeitnehmer 470 Euro vermögenswirksame Leistungen (vL) vom Arbeitgeber bzw. aus Ihrem Gehalt |
ArbeitnehmerSparzulage für FondsSparen 1) |
80 Euro |
160 Euro |
pro Arbeitnehmer 400 Euro vermögenswirksame Leistungen (vL) vom Arbeitgeber bzw. aus Ihrem Gehalt |
Riester-Zulage 3) für Besparen/Tilgen eines zertifizierten Riester-Vertrages, z.B. Riester-FondsSparen, Riester-Bausparen) |
+ 200 Euro 4) + ggf. zusätzliche Steuervorteile |
+ 600 Euro 5) + ggf. zusätzliche Steuervorteile |
4 % aus Ihrem rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen (abzüglich Zulage/n), maximal 2.100 Euro als Sparbeitrag/Tilgungsleistung |
Gesamte Prämienchance |
322 Euro + 200 Euro |
1.244 Euro |
- Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
- Betrag gerundet.
- Bei Berechtigung. Die jeweilige Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Bei Verheirateten zwei Verträge. Es gelten Mindestsparbeiträge. Mittelbar förderberechtigte Ehepartner müssen mindestens 60 Euro pro Jahr auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag einzahlen.
- Einmalig für unter 25-Jährige.
- Für ab 01.01.2008 geborene Kinder.
Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall, Stand: 04/2013
Wohn-Riester ist ein Erfolgsmodell der privaten Altersvorsorge. Dem hat der Gesetzgeber Rechnung getragen und die Förderung noch stärker der Lebensrealität der Menschen angepasst. Seit 1. Januar 2014 profitieren aktuelle und angehende Wohn-Riester-Kunden von flexibleren Regelungen.
Neuregelungen seit 1. Januar 2014
- Barrierefreier Umbau
Wohn-Riester-Guthaben können künftig auch für alters- und behinderten-gerechte Umbaumaßnahmen verwendet werden. Ein Sachverständiger muss den barrierefreien Umbau bestätigen. Bedingung: Die Maßnahmen dürfen nicht anderweitig gefördert werden, etwa durch die KfW. - Jederzeitige Kapitalentnahme
Wohn-Riester-Sparer können bis zum Beginn der Auszahlungsphase jederzeit Kapital aus ihrem geförderten Vertrag entnehmen. Voraussetzung: Das Geld wird für den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum oder die Tilgung eines laufenden Baudarlehens verwendet. - Wählbarer Entnahmebetrag
Künftig kann jeder frei wählbare Betrag ab 3.000 Euro entnommen werden – bis hin zum gesamten Kapital. Einzige Einschränkung: Bei Teilentnahmen müssen mindestens 3.000 Euro auf dem Wohn-Riester-Konto verbleiben. - Erleichterte Einmalbesteuerung
Regelmäßige Besteuerung des Riester-Guthabens in gleichbleibenden Raten bis zum 85. Lebensjahr oder „rabattierte“ Einmalbesteuerung von 70 Prozent des Guthabens? Bisher musste diese Frage zu Beginn der Auszahlungsphase entschieden werden – ab 2014 besteht die Option der Einmalbesteuerung während der gesamten Auszahlungsphase. - Flexiblere Fristen
Bei umzugsbedingtem Verkauf eines mit Wohn-Riester finanzierten Eigenheims hat der Eigentümer in Zukunft mehr Zeit, den geförderten Betrag in gleicher Höhe in eine andere selbstgenutzte Immobilie zu investieren. Die so genannte Reinvestitionsfrist verlängert sich auf zwei Jahre vor und fünf Jahre nach Ablauf des Zeitraums, in dem das geförderte Wohneigentum letztmals selbst genutzt wurde. Gegenüber der alten Regelung hat man damit zwei Jahre mehr Zeit.
Finanzielle Unterstützung
Bei der Finanzierung Ihres Eigenheims helfen Ihnen Bund, Länder und Kommunen mit verschiedenen Förderprogrammen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Ihnen zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse an. Diese lassen sich auch miteinander kombinieren. Informieren Sie sich rechtzeitig, wo und wann Sie einen Antrag auf Fördermittel stellen sollten. Ihr Berater prüft gemeinsam mit Ihnen, wie Sie die Förderung optimal ausschöpfen.
Immobilie bauen oder kaufen
Für den Bau oder Kauf einer Immobilie können Sie das "KfW-Wohneigentumsprogramm" mit einem langfristigen Darlehen nutzen. Bei einem energieeffizienten Gebäude hilft Ihnen das KfW-Programm "Energieeffizient Bauen". Die KfW übernimmt anteilig die Baukosten, wenn Sie einen bestimmten Energiestandard erreichen. Nutzen Sie das Haus als Eigenheim und erfüllen den Energiestandard, können Sie beide Programme kombinieren.
Gebrauchte Immobilie
Auch bei gebrauchten Immobilien kommen das "KfW-Wohneigentumsprogramm" und das Programm "Energieeffizient Sanieren" zum Tragen. Investieren Sie zur Modernisierung Ihrer Immobilie Eigenkapital, erhalten Sie sogar einen Extrazuschuss.
Umbau des Eigenheims
Investieren Sie in spezielle Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Strom, dann können Sie das Programm "Erneuerbare Energien" der KfW nutzen. Modernisierungen mit dem Ziel, das Eigenheim barrierefrei zu gestalten, fördert die KfW mit ihrem Programm "Altersgerecht Umbauen": Sie erhalten ein zinsgünstiges Darlehen, wenn Sie zum Beispiel einen Aufzug einbauen, Wege und Türen verbreitern oder Ihr Bad altersgerecht umbauen.